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   BSG, 08.06.2006 - B 9/9a SB 7/06 R   

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https://dejure.org/2006,38613
BSG, 08.06.2006 - B 9/9a SB 7/06 R (https://dejure.org/2006,38613)
BSG, Entscheidung vom 08.06.2006 - B 9/9a SB 7/06 R (https://dejure.org/2006,38613)
BSG, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - B 9/9a SB 7/06 R (https://dejure.org/2006,38613)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gesundheitliche Voraussetzungen für die Feststellung einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr (Merkzeichen "G") - Kriterien zur Feststellung der individuellen von einem übergewichtigen schwerbehinderten Menschen zumutbar noch ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/87

    Zur Frage, was unter einer üblichen Fußwegstrecke zu verstehen ist - Merkzeichen

    Auszug aus BSG, 08.06.2006 - B 9/9a SB 7/06 R
    Das ist nur ein Bruchteil des Weges von 2 km, der im Ortsverkehr üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt wird (vgl dazu BSGE 62, 273, 277 [BSG 10.12.1987 - 9a RVs 11/86] = SozR 3870 § 60 Nr. 2 S 5 und - dieser Rechtsprechung folgend - Nr. 30 Abs. 2 AHP) .

    Die funktionellen Auswirkungen einer Adipositas per magna sind nicht nur bei Einschätzung eines aus anderen Gesundheitsstörungen folgenden GdB (erhöhend) zu berücksichtigen (vgl Nr. 26.15 AHP 2004 ), sondern auch insoweit, als sie zu einer Einbuße der in § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB IX genannten Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen (vgl BSGE 62, 273, 274 [BSG 10.12.1987 - 9a RVs 11/86] = SozR 3850 § 60 Nr. 2 S 2 = [...] RdNr. 9) .

  • BSG, 10.12.1987 - 9a RVs 11/86

    Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr - Wegfall

    Auszug aus BSG, 08.06.2006 - B 9/9a SB 7/06 R
    Das ist nur ein Bruchteil des Weges von 2 km, der im Ortsverkehr üblicherweise noch zu Fuß zurückgelegt wird (vgl dazu BSGE 62, 273, 277 [BSG 10.12.1987 - 9a RVs 11/86] = SozR 3870 § 60 Nr. 2 S 5 und - dieser Rechtsprechung folgend - Nr. 30 Abs. 2 AHP) .

    Die funktionellen Auswirkungen einer Adipositas per magna sind nicht nur bei Einschätzung eines aus anderen Gesundheitsstörungen folgenden GdB (erhöhend) zu berücksichtigen (vgl Nr. 26.15 AHP 2004 ), sondern auch insoweit, als sie zu einer Einbuße der in § 145 Abs. 1 Satz 1 SGB IX genannten Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr führen (vgl BSGE 62, 273, 274 [BSG 10.12.1987 - 9a RVs 11/86] = SozR 3850 § 60 Nr. 2 S 2 = [...] RdNr. 9) .

  • BSG, 13.08.1997 - 9 RVs 1/96

    Anhaltspunkte für das Merkzeichen G

    Auszug aus BSG, 08.06.2006 - B 9/9a SB 7/06 R
    Von diesen Faktoren filtern die AHP all jene heraus, die nach dem Gesetz außer Betracht zu bleiben haben, weil sie die Bewegungsfähigkeit des schwerbehinderten Menschen im Straßenverkehr nicht infolge einer behinderungsbedingten Einschränkung seines Gehvermögens, sondern möglicherweise aus anderen Gründen erheblich beeinträchtigen (vgl BSG SozR 3-3870 § 60 Nr. 2 S 4 f).
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